Vollkasko und Teilkasko Schäden wie z.B. ( Glasschäden, Wildschäden ):
Bei Vollkasko und Teilkasko Schäden hat Ihre Kfz - Versicherung das Recht auf die Wahl des Sachverständigen. Ihr Versicherungsvertrag ist hier bindend. Sie können jedoch mich als Sachverständigen bei Ihrer Versicherung vorschlagen.