Unverschuldeter Unfall - Schaurer Unfallanalytik

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Unverschuldeter Unfall

Unfallart


Der Haftpflichtschaden:

Warum ist ein Kfz - Sachverständiger nötig ?
Einen Kostenvoranschlag über die Reparaturkosten erhalten Sie in der Regel von Ihrer Werkstatt.
Jedoch kann eine Wertminderung (technische oder merkantil), ein Totalschaden (Wiederbeschaffungswert), ein Restwert oder eine
Nutzungsausfallentschädigung korrekt nur von einem qualifizierten Sachverständigen ermittelt werden.



Wann wird ein Kfz - Gutachten bezahlt ?
War der Verkehrsunfall von Ihnen unverschuldet, so haben Sie das Recht auf die Wahl eines Sachverständigen
Ihres Vertrauen. Bei einer Schadenshöhe über 750,00 € (Bagatellschadensgrenze) werden die Kosten des Gutachtens
von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt.


Beträgt die Schadenshöhe unter 750,00 €, rate ich Ihnen einen Kostenvoranschlag bei der Wekrstatt Ihrer Vertrauens
einzuholen und diesen an die Versicherung zu senden.

Wie läuft die Kostenabwicklung ?
Zur Gutachten - Kostenabwicklung mit der gegnersichen Versicherung können Sie im Download Bereich eine
Abtrittserklärung herrunterladen. Hiermt wird die Rechnung des Gutachtens direkt an die Versicherung gerichtet.
Auf Sie kommen hier keinerlei kosten zu.

Unsicher über die Schadenshöhe ?
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Schaden über oder unter der Bagatellschadensgrenze liegt, dann kontaktieren Sie uns.
Wir beraten Sie hierzu gerne kostenlos.


 
 
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